Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Bürgschaft um ein akzessorisches Sicherungsmittel handelt, das kraft Gesetzes eng mit der verbürgten Forderung verknüpft ist. Grundsätzlich sind nur solche Ansprüche abgesichert, die auch im verbürgten Vertragsverhältnis bestehen. Geltend gemachte Ansprüche sind vollumfänglich darzulegen und nachzuweisen.
Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist außerdem zu beachten, dass eine Einstandspflicht unseres Hauses nur dann besteht, wenn Ihnen aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages ein echter Mehraufwand entstanden ist.
Erst wenn sich aus einer Gegenüberstellung der Kosten, die bei der vollständigen Erfüllung des verbürgten Vertrages angefallen wären, mit den Kosten, die aufgrund der Erfüllung durch einen Dritten tatsächlich entstanden sind, tatsächlich ein höherer Aufwand ergibt, kann ein Schaden entstanden sein, der von unserer Bürgschaft gedeckt ist.
Zur Prüfung unserer Einstandspflicht bitten wir daher um Vorlage folgender Unterlagen in Kopie:
- Den verbürgten Auftrag/Vertrag mit sämtlichen Vertragsbedingungen, auch etwaigen besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen, und soweit Vertragsbestandteil, des Bürgschaftsmusters, sowie etwaigen Nachträgen.
- Die vollständige Baubeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis.
- Nachweise zu den bereits vom Vertragspartner erbrachten Leistungen, beispielsweise durch Vorlage eines einvernehmlich, ggf. auch durch Gutachten festgestellten Bautenstands.
- Die Teil-Schlussrechnung zu den bereits vom Vertragspartner erbrachten Leistungen mit Nachweisen, dass die Teil-Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde.
- Sofern mit der Bürgschaft vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungseinbehalte abgelöst wurden, bitte wir um Vorlage von Nachweisen, dass die Einbehalte vollständig ausgezahlt wurden.
- Kündigungsschreiben an den Schuldner bzw. an die Insolvenzverwaltung.
- Nachweise, dass die Ersatzvornahmearbeiten mit den ursprünglich vom Vertragspartner geschuldeten Leistungen identisch sind.
- Nachweis der Restfertigstellungsaufwendungen durch Drittunternehmen im Rahmen der Ersatzvornahme.
- Bei (anwaltlicher) Vertretung, Vorlage einer Original-Vollmacht.
- Ggf. Nachweis darüber, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist.
> Alle Unterlagen schicken Sie bitte unter Angabe Ihrer Bankverbindung und einer Begründung der Inanspruchnahme an: Sicherheiten-Schaden@allianz-trade.com