Der Begriff Aval (ital. avallo = Bürgschaft) ist ein Obergriff für Bürgschaften und Garantien. Ein Aval wird immer dann vergeben, wenn ein Kunde z.B. gegenüber einem Auftraggeber nachweisen muss, dass er bestimmte Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auch erfüllt und Zusagen von ihm auch eingehalten werden.
Typische Beispiele für Avale sind: Vertragserfüllungsaval, Anzahlungsaval, Bietungsaval, Mängelgewährleistungsaval oder auch Zollval. Ein Aval wird in der Regel von einem Auftraggeber verlangt, und zwar als Sicherheit von seinem Auftragnehmer. So möchte sich der Auftraggeber absichern gegen eventuelle Forderungsausfälle, das Nichterbringen von Leistungen o.ä.
Typische Beispiele für Avale sind: Vertragserfüllungsaval, Anzahlungsaval, Bietungsaval, Mängelgewährleistungsaval oder auch Zollval. Ein Aval wird in der Regel von einem Auftraggeber verlangt, und zwar als Sicherheit von seinem Auftragnehmer. So möchte sich der Auftraggeber absichern gegen eventuelle Forderungsausfälle, das Nichterbringen von Leistungen o.ä.