Und Vertrauensschäden treffen Unternehmen häufiger als man glaubt. Der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Gesamtschaden, den deutsche Ermittlungsbehörden jedes Jahr registrieren, liegt bei rund 3 Milliarden Euro (1). Eine Vielzahl dieser Schäden wird durch die eigenen Mitarbeiter verursacht. Experten vermuten zudem eine hohe Dunkelziffer unentdeckter und nicht gemeldeter Straftaten, da viele Unternehmen Vertrauensschäden aus Angst vor Rufschädigung nicht anzeigen.
Doch nicht nur den eigenen Angestellten muss ein Unternehmen vertrauen können. Moderne Unternehmen bedienen sich heutzutage einer Vielzahl von Dienstleistern oder Zeitarbeitnehmern, die je nach Arbeitsmenge oder Projektfortschritt für eine begrenzte Zeit für das Unternehmen tätig sind. Andere Aufgaben wie EDV-Serviceleistungen oder Rechtsberatung werden outgesourct und von externen Dienstleistern außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens erledigt. Auch diese Personen zählen zu den sogenannten Vertrauenspersonen. Aber wer genau fällt eigentlich unter diese Definition?