Was ist eine Bürgschaft und woher bekomme ich sie?
Bürgschaften kommen in allen möglichen Lebens- und Geschäftsbereichen vor. Wir konzentrieren uns hier allerdings auf gewerbliche Bürgschaften.
Zunächst sind gewerbliche Bürgschaften nichts anderes als ein Versprechen, das ein Geschäftspartner einem anderen Geschäftspartner dafür gibt, dass er seinen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommt – zum Beispiel, dass er Waren auch vertragsgemäß liefert oder Leistungen wie vereinbart auch tatsächlich erbringt.
Ein Unternehmen kann eine Bürgschaft natürlich in der Regel auch durch eigene Barmittel ersetzen. Gerade bei größeren Beträgen ist dies aber unüblich. Stattdessen sucht sich das Unternehmen einen Bürgen, meist eine Bank oder Versicherung, die dann als Bürge fungiert. Der Bürge stellt also seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, damit das Unternehmen eine Sicherheit für die Erfüllung von Leistungen oder Zahlungen bieten kann, die von einem Auftraggeber gefordert werden.
Ist eine Bank der Bürge, spricht man von einem Avalkredit bzw. Bankaval oder auch von einer Bankbürgschaft. Übernimmt eine Versicherung die Bürgschaft, geschieht dies im Rahmen einer sogenannten Kautionsversicherung bzw. Bürgschaftsversicherung.
Was ist eine Bürgschaft?
Nach rechtlicher Definition handelt es sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Die Verbindlichkeit kann auch zukünftig oder bedingt sein. Das Bürgschaftsversprechen wird grundsätzlich erst durch eine schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung rechtmäßig. In der Bürgschaftserklärung werden alle wesentlichen Merkmale der Bürgschaft aufgenommen.
Jede Bürgschaft beruht auf einem typischen Drei-Parteien-Verhältnis zwischen dem Bürgen, dem Gläubiger und dem Schuldner. In der Regel läuft das Ganze folgendermaßen ab:
Schuldner und Gläubiger schließen einen Vertrag, der eine bestimmte Leistung oder Lieferung zum Gegenstand hat. Der Gläubiger fordert vom Schuldner aber Sicherheiten, um die vertragsgemäße Lieferung oder Leistungserbringung abzusichern. Wenn der Schuldner diese Sicherheiten nicht selbst stellen kann oder will, schließt er mit einem Bürgen eine Kautionsversicherung (wenn der Bürge ein Versicherungsunternehmen ist) oder einen Avalkredit (wenn der Bürge eine Bank ist) ab.
Zwischen Bürge und Gläubiger besteht ab diesem Zeitpunkt ein Bürgschaftsverhältnis. Das heißt, dass der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen kann, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt. In diesem Fall muss der Bürge für den Schuldner einstehen und den Gläubiger entsprechend entschädigen.
Was für verschiedene Bürgschaften gibt es?
Abhängig davon, für welchen Sachverhalt oder Vertragsbestandteil Sicherheiten gefordert werden, muss eine entsprechende Bürgschaft abgeschlossen werden. Die wichtigsten und gängigsten Bürgschaften sind: