Darum geht es in diesem Artikel:
Weitere Themen:
• Rechnungen und AGB
• Mahnungen und Inkasso
• Bonitätsprüfung
• Liquidität
• Risikomanagement
• Schutz vor Forderungsausfall
Bei Abschlagsrechnungen profitieren beide!
Eines gleich vorweg: Sie müssen kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie „zwischendurch“ schon mal eine Rechnung schreiben. Das ist in vielen Branchen üblich und macht sogar für beide Seiten Sinn! Warum? Vor allem bei hochpreisigen Waren und langfristigen Projekten würden Sie als Unternehmen lange auf Ihr Geld warten – und das kann im Zweifel schnell mal Ihre Zahlungsfähigkeit einschränken, was wiederum sogar das Projekt beeinflussen könnte (wenn Sie z.B. benötigte Materialien nicht mehr einkaufen können). Bei Abschlagsrechnungen kommen Sie früher an finanzielle Mittel, mit denen Sie dann weiterarbeiten können. Darüber hinaus haben Sie die geleisteten Abschlagszahlungen schon mal „sicher“, wenn der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Auch für den Auftraggeber sind Abschlagsrechnungen von Vorteil. Die einzelnen, zu zahlenden Summen werden für ihn kleiner, sodass sich hohe Belastungen über einen längeren Zeitraum besser verteilen. Eine „win-win“-Situation für beide Seiten!
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Die Pflichtangaben einer Rechnung müssen sein!
Grundsätzlich gilt: Alles, was auf eine „normale“ Rechnung gehört, muss auch auf einer Abschlagsrechnung stehen! Es lohnt sich also, einen Blick auf die Pflichtangaben zu werfen. Hier finden Sie dazu alle wichtigen Informationen.
Kennzeichnen Sie eine Abschlagsrechnung darüber hinaus immer mit dem Wort „Abschlagsrechnung“! Wenn Sie mehrere planen, setzen Sie dahinter immer die entsprechende fortlaufende Nummer. Der Kunde hat bereits in der Vergangenheit Abschläge zum gleichen Projekt bezahlt? Dann weisen Sie dies auf jeden Fall in Ihrer aktuellen Abschlagsrechnung aus. Das sorgt auf beiden Seiten für wichtige Transparenz. Es ist Zeit für eine Schlussrechnung? Dann ziehen Sie die bereits geleisteten Zahlungen vom Gesamtbetrag ab und kennzeichnen Sie die Schlussrechnung deutlich als eine solche. Es gilt das Prinzip: Am Ende von einer oder mehreren Abschlagsrechnungen steht immer eine Schlussrechnung!
Abschlags- oder Teilrechnung? Eine Frage der Genauigkeit.
Im Gegensatz zu einer Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung wesentlich genauer. Auf ihr wird exakt ausgewiesen, für welchen Teil einer Gesamtleistung diese Rechnung gilt. Was wurde bereits erledigt, verbaut, hergestellt oder geliefert? Wie viele Arbeitsstunden sind bislang angefallen? Eine Teilrechnung macht hierzu stets genaue Angaben. Auch bei einer Teilrechnung wird am Ende – wie bei einer Abschlagsrechnung – eine Schlussrechnung gestellt.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Abschlags- und Teilrechnungen: Über „Abschläge“ können Sie sich im Vorwege mit Ihrem Vertragspartner einigen. Dies können entweder ein Prozentsatz des Gesamtbetrages oder eine pauschale Summe sein. Auch Höhe und Zeitpunkte sind frei verhandelbar. Durchaus üblich ist es, bereits bei der Auftragsvergabe eine erste Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Am besten verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was in Ihrer Branche „Standard“ ist und testen verschiedene Szenarien bei Ihren Kunden. Sie werden sicher schnell zu einer idealen Lösung für alle Beteiligten kommen.
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