Darum geht es in diesem Artikel:
Weitere Themen:
• Rechnungen und AGB
• Mahnungen und Inkasso
• Bonitätsprüfung
• Liquidität
• Risikomanagement
• Schutz vor Forderungsausfall
Wichtige Frage: Wie „flüssig“ ist Ihr Kunde?
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Checkliste: Das gehört auf Ihre Rechnung!
Schutz vor Forderungsausfall beginnt schon vor der ersten Rechnungsstellung. Achten Sie darauf, dass Ihr Kunde Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und diese auch schriftlich bestätigt! Damit arbeiten Sie auf der gleichen rechtlichen Grundlage zusammen. Spätestens 10 bis 14 Tage nach Projektabschluss sollten Sie dann die Rechnung gestellt haben. Und: Den gleichen Zeitraum sollten Sie auch als Zahlungsziel ansetzen!
Denken Sie auch daran, dass Ihre Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Dazu gehören u.a. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers und Ihres Unternehmens, Ihre Finanzamts-Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer.
Liefern unter Vorbehalt – was heißt das eigentlich?
Manchmal muss es sein: Mahnung, Mahnverfahren und Inkasso.
Verständnis für Zahlungsschwierigkeiten zu haben, ist zwar menschlich, aber es hilft Ihnen als Unternehmer nicht weiter. Anders gesagt: Bei ausbleibenden Zahlungen ist eine Mahnung sehr wichtig! Schon allein deshalb, weil der Kunde spätestens durch die Mahnung nun ganz offiziell in Zahlungsverzug ist und Sie sich damit weitere rechtliche Schritte offenhalten. Hier erfahren Sie, was Sie beim Erstellen von Mahnungen beachten müssen.
Der Kunde zahlt nach einer Mahnung immer noch nicht? Dann haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten: weitere Mahnungen schreiben, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassounternehmen beauftragen, um offene Forderungen bei den Schuldnern einzutreiben. Welche Maßnahme sich bei Ihren Kunden empfiehlt, ist immer eine Frage des Einzelfalls und am Ende Ihre Entscheidung.
Schutz vor Forderungsausfall mit einer Warenkreditversicherung (WKV)
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