Waren, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden sollen, können dort ohne Verzollung oder Hinterlegung ausländischer Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben und Steuern) eingeführt werden, wenn dafür ein Carnet A.T.A. vorgelegt wird. Dieses Zollpassierscheinheft erleichtert Ihnen die Arbeit und die Zollabfertigung erheblich. Es
- ermöglicht deutlich schnellere Zollabfertigungen,
- ersetzt ausländische Zollbelege und
- erspart die Hinterlegung von Sicherheiten an der Grenze und damit das Mitführen fremder Währungen in großen Mengen.
Diese Vorteile können Sie genießen, wenn Waren nur zeitweise in andere Zollgebiete ausgeführt und später unverändert wieder zurückgebracht werden, also z. B. Messegüter, Warenmuster oder Berufsausrüstungsgegenstände. Das Carnet A.T.A. wird darum auch „Reisepass für Waren“ genannt.
, 31/10/2024
, 31/10/2024